Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Mandel Immobilien
§ 1 Geltung und Begriffsdefinitionen
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die i.S.d. § 13 BGB ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt.
(3) „Privat-Käufer“ ist ein Käufer, der den Kauf als Verbraucher abschließt.
(4) „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die i.S.d. § 14 BGB ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(5) „Kunden“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(5) „Hauptvertrag“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht sich auf den im Ergebnis abgeschlossenen/anvisierten Miet- oder Kaufvertrag.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Mandel Immobilien erbringt Immobilien-Makler-Dienstleistungen und bietet von Kunden angebotene und gesuchte Objekte einem Kreis von Interessenten an. Mandel Immobilien erbringt den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kauf- und/ oder Mietverträgen und vermittelt diese gegen Provision zwischen Kunden und Interessenten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Silke Mandel handelnd unter „Mandel Immobilien“, Im Bodendeichsfeld 3, 31275 Lehrte-Ahlten, zustande.
(2) Ist an dem Hauptvertrag ein Verbraucher als Käufer oder Ver-/Mieter involviert, kommt der Maklervertrag durch die Beauftragung des Kunden zum Tätigwerden in Kenntnis der Provisionserwartung von Mandel Immobilien und der anschließenden Annahme der Beauftragung durch Mandel Immobilien zustande. Angebot und Annahme bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, SMS, Fax).
(3) In allen anderen Fällen kommt der Maklervertrag durch die Beauftragung des Kunden zum Tätigwerden in Kenntnis der Provisionserwartung von Mandel Immobilien und der anschließenden Annahme der Beauftragung oder durch Aufnahme der Maklertätigkeit durch Mandel Immobilien zustande. Wird seitens des Kunden ein Exposé in Kenntnis der bestehenden Provisionserwartung angefordert, kommt der Maklervertrag durch Übersendung dieses Exposés zustande. Die Übermittelung eines nicht angeforderten Exposés mit Provisionsverlangen stellt ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar und wird durch den Kunden, z.B. durch Vereinbarung eines Besichtigungstermins, angenommen
(4) Beinhaltet der Maklervertrag den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, insbesondere Einfamilienhäuser und Eigentumswohnung, an denen ein Privat-Käufer beteiligt ist, können je nach Interessenlage folgende Vertragsvarianten vereinbart werden:
Zweiseitige Interessenvertretung mit hälftiger Provisionsteilung: Der Kunde, der eine Immobilie verkaufen möchte („Verkäufer“), schließt mit Mandel Immobilien einen Maklervertrag, wobei der Kunde Mandel Immobilien gestattet, auch für den potenziellen Privat-Käufer tätig zu werden. Verkäufer und Privat-Käufer zahlen die Provision zu gleichen Teilen, wenn es zu einem Kaufvertrag kommt. Hierzu erhalten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer eine Rechnung von Mandel Immobilien.
Einseitige Interessenvertretung mit Provisionsteilung: Der Kunde, der eine Immobilie verkaufen möchte („Verkäufer“), schließt mit Mandel Immobilien einen Maklervertrag, wobei Mandel Immobilien nur die Interessen des Verkäufers vertritt. Hierbei darf der Verkäufer höchstens 50 Prozent der Provision auf den Privat-Käufer abwälzen. Der Privat-Käufer muss erst zahlen, nachdem die Zahlung des Verkäufers dem Privat-Käufer gegenüber nachgewiesen wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Privat-Käufer den Maklervertrag mit Mandel-Immobilien schließt.
Einseitige Interessenvertretung ohne Provisionsteilung: Der Kunde, der eine Immobilie verkaufen möchte („Verkäufer“), schließt mit Mandel Immobilien einen Maklervertrag, wobei Mandel Immobilien nur die Interessen des Verkäufers vertritt und eine Provisionsteilung nicht vereinbart ist. Die Provision zahlt allein der Verkäufer.
Einseitige Interessenvertretung zugunsten des Käufers: Der potenzieller Privat-Käufer beauftragt Mandel Immobilien mit der Suche nach einem passenden Objekt, das sich noch nicht im Portfolio von Mandel Immobilien befindet, wobei Mandel Immobilien nur die Interessen des Privat-Käufers vertritt. Kommt ein Kaufvertrag zustande, zahlt allein der Käufer Mandel Immobilien die vereinbarte Provision, soweit eine Provisionsteilung nicht vereinbart wurde.
§ 4 Maklerprovision
(1) Der Provisionsanspruch von Mandel Immobilien gegenüber dem oder den Kunden entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags. Die Provision ist fällig, sobald der Hauptvertrag (Kauf-/ Mietvertrag) zustande gekommen ist.
(2) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Wohnraummietvertrag, ist die Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn Mandel Immobilien ausschließlich auf Grund des Auftrags des Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag eingeholt hat, die Wohnung anzubieten und zuvor eine Provision vereinbart wurde. Wurde der Auftrag vom Vermieter erteilt, so ist dieser zur Zahlung der vereinbarten Provision gegenüber Mandel Immobilien verpflichtet. Die Höhe der Provision beträgt inklusive Mehrwertsteuer dem 2,38-fachen einer Monatsmiete ohne Nebenkosten.
(3) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag, beträgt die Provision 5,95 % (einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises, sofern nicht anderweitig ausgewiesen und/ oder vereinbart. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.). Der Provisionsanspruch von Mandel Immobilien wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Ist an dem Hauptvertrag ein Privat-Käufer beteiligt, gelten je nach geschlossenem Vertragstyp (vgl. § 3 Abs. 3) gelten folgende Regel für die Fälligkeit und Zahlungsschuldner:
Zweiseitige Interessenvertretung mit hälftiger Provisionsteilung: Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags zahlen Verkäufer und Privat-Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Hierzu erhalten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer eine Rechnung von Mandel Immobilien, die sofort fällig ist.
Einseitige Interessenvertretung mit Provisionsteilung: Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags darf der Verkäufer bis zu 50 Prozent der angefallenen Provision auf den Privat-Käufer abwälzen. Der Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäufer wird sofort fällig; der Zahlungsanspruch gegenüber dem Privat-Käufer erst dann, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und dieser oder Mandel Immobilien einen Nachweis hierüber erbringt. Entsprechendes gilt bei umgekehrten Rollen.
Einseitige Interessenvertretung ohne Provisionsteilung: Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags zahlt der beauftragende Verkäufer die Provision allein. Hierzu erhält der Verkäufer eine Rechnung von Mandel Immobilien, die sofort fällig ist.
Einseitige Interessenvertretung zugunsten des Käufers: Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags zahlt der beauftragende Privat-Käufer die Provision allein, wenn sich das Objekt des Hauptvertrags bei Beauftragung von Mandel Immobilien das sich noch nicht im Portfolio von Mandel Immobilien befunden hat, Mandel Immobilien nur die Interessen des Privat-Käufers vertritt und eine Provisionsteilung nicht vereinbart wurde. Hierzu erhält der Käufer eine Rechnung von Mandel Immobilien, die sofort fällig ist.
(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt. Die Regelungen gemäß Abs. 3 gelten entsprechend.
(5) Kommt der Hauptvertrag über ein anderes Objekt des von Mandel Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Mandel Immobilien nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Dies ist insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete, der Fall. Die Regelungen gemäß Abs. 3 gelten für Kaufverträge entsprechend.
§ 5 Rechte und Pflichten von Mandel Immobilien
(1) Mandel Immobilien ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an einen Dritten zu übertragen, wenn dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen.
(2) Bei Vereinbarung einer zweiseitigen Interessenvertretung mit hälftiger Provisionsteilung ist Mandel Immobilien zur Unparteilichkeit verpflichtet.
(3) Mandel Immobilien verpflichtet sich, den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen.
(4) Mandel Immobilien verpflichtet sich, den Kunden in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand der Vermarktung zu informieren.
(5) Mandel Immobilien verpflichtet sich, über die in der Ausführung dieses Maklervertrages über den Kunden erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren, sofern sie nicht für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.
§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt weitere Makler mit dem Nachweis bzw. Vermittlung eines Objekts zu beauftragen.
(2) Der Kunde hat Mandel Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kauf-/ Verkaufs-/ Miet-/ Vermietungsabsicht.
(3) Weist Mandel Immobilien ein dem (kaufinteressierten) Kunden bereits bekanntes Objekt nach, so hat er Mandel Immobilien innerhalb von drei Werktagen schriftlich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft und schließt mit dem Verkäufer über eben dieses Objekt einen Kaufvertrag, hat er Mandel Immobilien sämtliche Aufwendungen als Schaden zu ersetzen, die dieser dadurch entstanden sind, dass der Interessent nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich insbesondere, diese Informationen nicht an Dritte weiter zu geben oder zugänglich zu machen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, hat er Mandel Immobilien sämtliche Aufwendungen als Schaden zu ersetzen, die dieser dadurch entstanden sind.
(5) Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Absatz 3 und/ oder Absatz 4 beträgt im Fall von entstandenen Aufwendungen bei von Mandel Immobilien zum Verkauf angebotenen Objekten pauschaliert 2% des ursprünglichen Kaufpreises; bei Verbrauchern einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; bei Unternehmern zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mandel Immobilien gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Absatz gilt nicht für die Vermittlung von Wohnraum zur Miete.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Mandel Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, von Mandel Immobilien nachzuweisenden Aufwendungen (Kosten für Inserate, Erstellung der Objektfotos, Erstellung von Grundrisszeichnungen, Druckkosten für Exposés, Telefon- und Portokosten, individuell angefallene Fahrtkosten und Kosten für Grundbuchauszüge sowie Staging-Kosten soweit vereinbart) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss unabhängig von Absatz 3 und Absatz 4 nicht zustande kommt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, Mandel Immobilien vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihr auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
§ 7 Haftung
(1) Mandel Immobilien haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn sie die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
(2) Mandel Immobilien weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/ Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/ Vermieter beauftragten Dritten stammen und von Mandel Immobilien weder auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind noch für deren Richtigkeit gehaftet wird.
§ 8 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gerda Mandel, Im Bodendeichsfeld 3, 31275 Lehrte-Ahlten, Tel. 05132 6706, Fax. 05132 6704, info@mandel-immo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
————————————————————————————————————————————–
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An
Gerda Mandel
Im Bodendeichsfeld 3
31275 Lehrte-Ahlten
Fax.: 05132 6704
E-Mail: info@mandel-immo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*)/erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen
————————————————————————————————————————————–
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
§ 9 Pflichtangaben zur Europäischen Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die Europäische Kommission stellt entsprechend Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten [ODR-VO] eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail-Adresse ist info@mandel-immo.de.
§ 10 Information nach § 36 VSBG
Wir beabsichtigen nicht, uns an einem alternativen Streitschlichtungsverfahren zu beteiligen.
§ 11 Allgemeine Regelungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mandel Immobilien.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
§ 12 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Stand der AGB: 30.01.2021